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   BSG, 27.06.2019 - B 2 U 27/19 S   

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BSG, 27.06.2019 - B 2 U 27/19 S (https://dejure.org/2019,24061)
BSG, Entscheidung vom 27.06.2019 - B 2 U 27/19 S (https://dejure.org/2019,24061)
BSG, Entscheidung vom 27. Juni 2019 - B 2 U 27/19 S (https://dejure.org/2019,24061)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.04.2019 - L 17 U 182/19

    Kein Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren bei

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 2 U 27/19 S
    Die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 29. April 2019 - L 17 U 182/19 B - wird als unzulässig verworfen.

    Durch Beschluss vom 29.4.2019 - L 17 U 182/19 B - hat das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Köln vom 4.4.2019, mit dem sein Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde, zurückgewiesen.

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 127/81

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Rechtsmittelfrist - Versäumung -

    Auszug aus BSG, 27.06.2019 - B 2 U 27/19 S
    Zudem ist Voraussetzung für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach der Rechtsprechung des BSG und der anderen obersten Gerichtshöfe des Bundes, dass sowohl der (grundsätzlich formlose) Antrag auf Prozesskostenhilfe als auch die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse (Erklärung) in der für diese gesetzlich vorgeschriebenen Form (§ 73a Abs. 1 SGG iVm § 117 Abs. 2 und 4 ZPO ) bis zum Ablauf der Beschwerdefrist eingereicht werden ( BSG SozR 1750 § 117 Nr. 1, 3 und 4; BGH VersR 1981, 884 ; BFH/NV 1989, 802 ; BVerfG SozR 1750 § 117 Nr. 2 und 6); auch dieses Erfordernis hat der Kläger nicht beachtet.
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